Der/Die ArbeitnehmerIn ist verpflichtet, die Arbeitsverhinderung dem/der ArbeitgeberIn unaufgefordert und unverzüglich bekannt zu geben.
Ja, ein Krankenstand allein schließt eine Kündigung nicht aus.
Im Falle einer Arbeitsverhinderung durch Krankheit, Unglücksfall, Arbeitsunfall etc. hat der/die ArbeitgeberIn dem/der ArbeitnehmerIn für eine gewisse Dauer das Entgelt weiterzuzahlen.
ArbeitnehmerInnen haben im Krankheitsfall einen Entgeltanspruch für sechs Wochen. Der Anspruch erhöht sich auf acht Wochen nach dem ersten Dienstjahr, auf zehn Wochen nach 15 Dienstjahren und auf zwölf Wochen nach 25 Dienstjahren. Dieser Entgeltanspruch gilt für alle ArbeitnehmerInnen pro Arbeitsjahr. Alle ArbeitnehmerInnen haben einen eigenen Anspruch wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Dieser besteht pro Anlassfall im Ausmaß von acht Wochen.
Dauer der Entgeltfortzahlung: pro Arbeitsjahr
im ersten Dienstjahr6 Wochen volle Höhe4 Wochen halbe Höhevom 1. bis 15. Dienstjahr8 Wochen volle Höhe4 Wochen halbe Höhevom 16. bis 25. Dienstjahr10 Wochen volle Höhe4 Wochen halbe Höheab dem 26. Dienstjahr12 Wochen volle Höhe4 Wochen halbe HöheLehrling (pro Lehrjahr)
volle Lehrlingsentschädigung8 WochenDifferenz zwischen Lehrlingsentschädigung und Krankengeld für weitere4 WochenBei weiterer Erkrankung innerhalb desselben Lehrjahres drei Tage volle Lehrlingsentschädigung. Für maximal sechs weitere Wochen Differenz zwischen Lehrlingsentschädigung und Krankengeld.
Errungenschaften:
Arbeitsrecht, jährliche Gehaltserhöhungen oder etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind keine Selbstverständlichkeit, sondern wurden und werden von starken Gewerkschaften hart erkämpft. Der ÖGB setzt sich dabei seit über 70 Jahren entschlossen für deine Rechte im Job ein. Eine Auswahl dabei erzielter Erfolge findest du hier.
Wir sind für dich da!
In allen Fragen, die eine Rechtsauskunft, deine Mitgliedschaft oder deinen Kollektivvertrag betreffen, wende dich bitte an deine zuständige Gewerkschaft.
Allgemeine Fragen oder Anmerkungen zum ÖGB werden vom ÖGB-Service beantwortet. Wir freuen uns, von dir zu hören!
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